Ob man Kekse mag oder nicht, dieser Hinweis muss sein.
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Wertmarkenbesitzer und Nahverkehr
#1
Bereich Mobilität

Die Bahn schafft zum 1. September 2011 in allen ihren Nahverkehrszügen eine neue, groß­zügige, bundesweit einheitliche Regelung für die freifahrtberechtigten schwerbehinder­ten Menschen (1,4 Millionen Menschen, die gehbehindert, blind oder gehörlos sind). Damit sind erstmals deutschlandweit und lückenlos Freifahrten im Nahverkehr möglich.

Derzeit gilt die Freifahrt in DB-Zügen nur in Verkehrsverbünden und innerhalb von 50 km um den Wohnort. Wer außerhalb dieser 50 km in einem verbundfreien Gebiet fahren will, muss dafür einen Fahrschein kaufen – ein großes Hindernis gerade für blinde Menschen und Men­schen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.

der Link > http://rehanews24.de/archives/2182

ich denke dies ist eine gute Nachricht

Gruß Jörn
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