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Wertmarkenbesitzer und Nahverkehr - Ironiemus48 - 07-28-2011 Bereich Mobilität Die Bahn schafft zum 1. September 2011 in allen ihren Nahverkehrszügen eine neue, großzügige, bundesweit einheitliche Regelung für die freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen (1,4 Millionen Menschen, die gehbehindert, blind oder gehörlos sind). Damit sind erstmals deutschlandweit und lückenlos Freifahrten im Nahverkehr möglich. Derzeit gilt die Freifahrt in DB-Zügen nur in Verkehrsverbünden und innerhalb von 50 km um den Wohnort. Wer außerhalb dieser 50 km in einem verbundfreien Gebiet fahren will, muss dafür einen Fahrschein kaufen – ein großes Hindernis gerade für blinde Menschen und Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind. der Link > http://rehanews24.de/archives/2182 ich denke dies ist eine gute Nachricht Gruß Jörn |