05-17-2015, 01:51 PM
Hallo,
den Erstantrag habe ich damals noch ziemlich blauäugig gemacht. Hatte nur die Diagnosen und die behandelnden Ärzte benannt.
Das hat dann auch ziemlich lange gedauert.
Mittlerweile gehe ich anders vor. Falls sich Änderungen ergeben, sammel ich erst meine Befunde und kopiere diese. Suche mir die aktuellen Gutachterlichen Richtlinien des Versorgungsamtes heraus. Schreibe dann in den Antrag oder auf einem zusätzlichen Blatt wie es ist.
Wichtig zu wissen - Die Anträge werden von nicht medizinischen Personal bearbeitet.
Vermeide deshalb Fachausdrücke und beschreibe nur was mich wie beeinträchtigt.
Beispiele wären hier z.B. "komme nicht bis in die erste Etage...", " kann keine Wäsche mehr in den Schrank räumen...", "Betten machen geht nicht mehr...", "Ermüde schnell..."... Das gleiche für psychische Symptome.
Setze das Datum des passenden Befundes dazu. Zum Teil unterstreiche ich beides mit einem gleichfarbigen Textmarker.
Dann kann der Bearbeiter im Versorgungsamt sofort sehen NYHA 3 wirkt sich da so. Kein Arzt muss dafür angeschrieben werden.
Mein letzter Änderungsantrag ging so Ende März raus. Einen Feststellungsbescheid bekam ich Mitte April.
Den Widerspruch zum Feststellungsbescheid habe ich nun auch so gemacht.
Hier warte ich noch auf die Antwort.
Gruß
Pucki
den Erstantrag habe ich damals noch ziemlich blauäugig gemacht. Hatte nur die Diagnosen und die behandelnden Ärzte benannt.
Das hat dann auch ziemlich lange gedauert.
Mittlerweile gehe ich anders vor. Falls sich Änderungen ergeben, sammel ich erst meine Befunde und kopiere diese. Suche mir die aktuellen Gutachterlichen Richtlinien des Versorgungsamtes heraus. Schreibe dann in den Antrag oder auf einem zusätzlichen Blatt wie es ist.
Wichtig zu wissen - Die Anträge werden von nicht medizinischen Personal bearbeitet.
Vermeide deshalb Fachausdrücke und beschreibe nur was mich wie beeinträchtigt.
Beispiele wären hier z.B. "komme nicht bis in die erste Etage...", " kann keine Wäsche mehr in den Schrank räumen...", "Betten machen geht nicht mehr...", "Ermüde schnell..."... Das gleiche für psychische Symptome.
Setze das Datum des passenden Befundes dazu. Zum Teil unterstreiche ich beides mit einem gleichfarbigen Textmarker.
Dann kann der Bearbeiter im Versorgungsamt sofort sehen NYHA 3 wirkt sich da so. Kein Arzt muss dafür angeschrieben werden.
Mein letzter Änderungsantrag ging so Ende März raus. Einen Feststellungsbescheid bekam ich Mitte April.
Den Widerspruch zum Feststellungsbescheid habe ich nun auch so gemacht.
Hier warte ich noch auf die Antwort.
Gruß
Pucki


En Jahr später kann das wieder ganz anders aussehen...
