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Das Merkzeichen B ist ein Mysterium. Ich hab ja eh keines. Meine beiden Großen haben es bekommen, ohne dass es beantragt wurde. Der Kleinen, die damals noch am Monitor hing, so bald sie einschlief, was bei kleinen Kindern nun mal ab und zu passiert, die bekam kein B. Dabei brauchte sie Tag und Nacht jemanden an ihrer Seite. Man muss es nicht verstehen.
Das B ist an sich ist super. Meist kommt eine Begleitperson überall umsonst mit: Bahn, Kino, Schwimmbad, Theater, Konzerte...
Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
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Hallo -
ich habe seit meiner HTX "G" und "B", vor HTX nur "G".
So oft habe ich "B" bisher nicht genutzt, weil es sich noch nicht ergeben hat, da mein Mann mich immer "chauffiert" hat. Jetzt seit Anfang des Jahres fahre ich aber oft mit einer Begleitung mit dem Bus in die Stadt und die Begleitperson und ich fahren umsonst. Würde ich in den Zoo gehen wollen - mit Begleitperson - würde ich auf das "B" bestehen. Ich bekam es damals wegen etlichen unerklärlichen Anfällen nach HTX, wahrscheinlich in Kombinaton mit meinen Immunsuppressiva und meinen zig anderen Medikamenten. Und ich muss ehrlich gestehen: ich fahre immer noch nicht gerne alleine in der Gegend rum, weil ich mir noch nicht sicher genug bin, obwohl ich jetzt schon längere Zeit keinen Anfall mehr hatte. Ich wurde dabei ja immer bewußtlos und da hat man schon schlechte Karten, wenn man alleine unterwegs ist, vor allem weil ja
niemand weiss, dass hier auch Immunsuppressiva im Spiel sind.
Und wie gesagt: ich würde auch jetzt darauf bestehen - weil ich mich alleine vieles nicht trauen würde.
LG Carmen
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1. Das Wichtigste in Kürze zum Inhaltsverzeichnis
Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung nötig ist. Schwerbehinderte mit Merkzeichen B sind zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, aber nicht verpflichtet.
2. Leistungenzum Inhaltsverzeichnis
Die notwendige Begleitperson eines Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen B wird
in öffentlichen Verkehrsmitteln
und im Flugverkehr
unentgeltlich befördert.
Wenn die Begleitperson den Behinderten bei dessen Berufsausübung und auf Dienstreisen begleitet, steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zb wenn ich nach HH fahre zur Untersuchung so kann ich nicht den schweren E-Rolli mitnehmen, sondern nur den Faltrollstuhl, den aber widerum kann ich nicht selbst bewegen sondern meine Hanna muß mich schieben und am Taxi falten etc
hier ist das B schon mal notwendig wie bei vielen anderen Dingen auch bedarf ich der Hilfe und das B ist mir da wichtig, ist aber noch nicht eingetragen wegen dem Verfahren vor dem Sozialgericht und der Antrag auf das Merkzeichen a.G.
Was tun, die Begleitperson muß Fahrscheine etc sammeln und bei Arztbesuchen sich eine Bescheinigung ausstellen lassen, dann bekommt man das Geld erstattet sowie das Merkzeichen B eingetragen ist, dies gilt ab ANTRAGSTELLUNG.
Gruß Jörn
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Dieses Merkzeichen gilt auch im Flugverkehr?
Bsp. Ich fliege mit einer beliebigen Person in den urlaub und gebe an Sie/Er wäre meine benötigte Begleitperson die mir zusteht. Diese Person fliegt kostenlos bzw. bekommt die Flugkosten erstattet ? ?(
Grüße
Alex