12-12-2015, 04:16 PM
1. Schritt: Antrag auf Schwerbehinderung stellen - Landesamt für Gesundheit und Soziales - geht via www - dann senden per Fax
Dringlichkeit beim zuständigen Dezernenten telefonisch (mit engelszungen) anschieben.
2. Schritt: Nach Feststellung des Behinderungsgrades sofort das Arbeitsamt (nur bei unter 50 Grad nötig)/Arbeitgeber darüber informieren.
Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, eben so ist einen fristlose Kündigung nicht mehr möglich
Starke Nerven wünsche Ich Euch
Dringlichkeit beim zuständigen Dezernenten telefonisch (mit engelszungen) anschieben.
2. Schritt: Nach Feststellung des Behinderungsgrades sofort das Arbeitsamt (nur bei unter 50 Grad nötig)/Arbeitgeber darüber informieren.
Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, eben so ist einen fristlose Kündigung nicht mehr möglich
Starke Nerven wünsche Ich Euch


