Ob man Kekse mag oder nicht, dieser Hinweis muss sein.
Wir verwenden auf dieser Webseite Cookies. Diese verarbeiten auch personenbezogene Daten. Zum Einsatz kommen auf unserer Seite: Technisch notwendige Cookies, Statistik-Cookies sowie Cookies von Drittanbietern. Indem Sie auf „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile klicken, erhalten Sie genauere Informationen zu unseren Cookies. Durch einen Klick auf das Auswahlfeld „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu, die unter „Cookie-Einstellungen“ beschrieben werden.

Ein Cookie wird in Ihrem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Ihnen diese Frage erneut gestellt wird. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
GdB 50% möglich?
#4
1. Schritt: Antrag auf Schwerbehinderung stellen - Landesamt für Gesundheit und Soziales - geht via www - dann senden per Fax
Dringlichkeit beim zuständigen Dezernenten telefonisch (mit engelszungen) anschieben.
2. Schritt: Nach Feststellung des Behinderungsgrades sofort das Arbeitsamt (nur bei unter 50 Grad nötig)/Arbeitgeber darüber informieren.
Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, eben so ist einen fristlose Kündigung nicht mehr möglich

Starke Nerven wünsche Ich Euch
Zitieren


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.


Nachrichten in diesem Thema
GdB 50% möglich? - von Patrick - 12-02-2015, 09:28 PM
[Kein Betreff] - von Wolle - 12-03-2015, 07:08 AM
[Kein Betreff] - von olw - 12-03-2015, 09:09 AM
[Kein Betreff] - von Cello - 12-12-2015, 04:16 PM
[Kein Betreff] - von hella - 12-17-2015, 09:48 AM
[Kein Betreff] - von Peter - 03-24-2016, 01:53 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste