03-20-2013, 08:11 PM
Hallo Roxy,
es besteht keinerlei Veranlassung gegenüber der Krankenkasse, behandelnde Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Und das würde ich auch nicht !
Wenn Du allerdings einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hast wirst gegenüber dem Amt für soziale Dienste ( zuständig für Schwerbehindertenausweis )sehr wohl die Ärzte gegenüber dem Gutachter von der Schweigepflicht entbinden müssen.
Sollte der Arbeitgeber dies verlangen, dann muß er den medizinischen Dienst mit der Begutachtung ( auf eigene Kosten ) beauftragen.
Und was soll das mit dem Zahlschein ?
Bist Du schön langer als 6 Wochen damit erkrankt, dann muß die Krankenkasse Krankengeld zahlen ohne Zahlschein.
Und bestehe einfach gegenüber der Krankenkasse auf eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst, aber nur den medizinischen Dienst.
Gruß Jörn
es besteht keinerlei Veranlassung gegenüber der Krankenkasse, behandelnde Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Und das würde ich auch nicht !
Wenn Du allerdings einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hast wirst gegenüber dem Amt für soziale Dienste ( zuständig für Schwerbehindertenausweis )sehr wohl die Ärzte gegenüber dem Gutachter von der Schweigepflicht entbinden müssen.
Sollte der Arbeitgeber dies verlangen, dann muß er den medizinischen Dienst mit der Begutachtung ( auf eigene Kosten ) beauftragen.
Und was soll das mit dem Zahlschein ?
Bist Du schön langer als 6 Wochen damit erkrankt, dann muß die Krankenkasse Krankengeld zahlen ohne Zahlschein.
Und bestehe einfach gegenüber der Krankenkasse auf eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst, aber nur den medizinischen Dienst.
Gruß Jörn


