08-09-2010, 07:33 PM
ach was so kompliziert ist das nicht. bei einer gmbH muss ein stammkapital von 25.000 euro einbezahlt sein um einen eintrag ins handelsregister zu bekommen. mit dieser stammeinlage haftet die BRD finanzagentur im falle einer insolvenz.
zum stammkapital dazu gerechnet wird noch das anlagevermögen. sprich gebäude usw also alle nicht beweglichen güter die sich im besitz der BRD Finanzagentur befinden.(finanzämter usw.) wenn man das wieder gegenrechnet stehen wir doch noch nicht auf verlorenen posten in unserem staatenlosen land.
zum stammkapital dazu gerechnet wird noch das anlagevermögen. sprich gebäude usw also alle nicht beweglichen güter die sich im besitz der BRD Finanzagentur befinden.(finanzämter usw.) wenn man das wieder gegenrechnet stehen wir doch noch nicht auf verlorenen posten in unserem staatenlosen land.

