Ob man Kekse mag oder nicht, dieser Hinweis muss sein.
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Schwerbehindertenausweis beantragen oder lieber nicht???
#17
Hallo Kicki,

ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt. Gleichzeitig bin ich zu 80% schwerbehindert und war über Jahre Schwerbehindertenvertreter für unsere Mitarbeiter mit Behinderung.

Es ist im öffentlichen Dienst also so:
Schwerbehinderte erhalten bei einer Stellenbesetzung bei gleicher Eignung den Vorzug vor Nichtbehinderten. Der Begriff „Gleiche Eignung“ ist jedoch schwammig und dehnbar. Schwerbehinderte haben jedoch einen Rechtsanspruch darauf, zu den Vorstellungs- / Bewerbungsgesprächen eingeladen zu werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift löst einen Schadensersatzanspruch aus. Unsere Personalabteilung achtet deshalb sehr genau darauf, diese Vorschrift zu beachten. Dieser Schadensersatzanspruch muss jedoch vor einem Arbeitsgericht eingeklagt werden.

Also bringt der Schwerbehindertenausweis für den öffentlichen Dienst Vorteile.

Für die Privatwirtschaft vermag ich es nicht zu beurteilen. Unterschiedliche Urteile gibt es darüber, ob die Frage nach einer Schwerbehinderung (analog der Frage nach einer Schwangerschaft) aufgrund des Diskriminierungsverbotes überhaupt gestellt werden darf. Aber wer mag schon lügen, wenn diese Frage trotzdem gestellt wird.

Vorteile bei der Rente hat ein Schwerbehinderter, denn er kann frühzeitiger gehen. Nach der neuerlichen Verschlechterung im Rentengesetz grundsätzlich mit 65 LJ. Da die jüngeren Jahrgänge grundsätzlich bis 67 arbeiten müssen, um ohne Kürzung/Abschlag in Rente gehen zu können, ein Vorteil von 2 Jahren. Bei der Erwerbsminderungsrente sieht es anders aus. Der Bezug dieser Rente löst fast immer Abschläge aus, ob nun schwerbehindert oder nicht. Das ganze Rentenrecht ist ziemlich kompliziert und recht schwer überschaubar.

Zum Beispiel, kann ich aufgrund meines Jahrganges aufgrund der Schwerbehinderung mit 65 Jahren (ohne Abzüge) gehen. Als Normalo erst mit 67. Ich könnte aber auch als Schwerbehinderter, im Gegensatz zu den Normalos, nach derzeitiger Rechtslage mit 62 gehen, habe dann aber 10,8 % Abschläge. Das ist eine ganz schöne Menge. Werde ich wahrscheinlich so nicht machen.
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