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- Mike - 10-15-2009 so habe heute meine ausweis bekommen 70% und merkzeichen G beantragt habe ich den ausweis anfang mai also vor 6 monaten - Bigi - 10-27-2009 Hier einen Ratgeber der wichtige Fragen zum Schwerbehindertenausweis beantwortet. "Wie bekomme ich einen "Schwerbehindertenausweis". von Nikolaus Ertel und Horst Marburger Walhalla Fachverlag € 9,95 Dieses Büchlein unterstütz Betroffene Schritt für Schritt auf dem Weg zum Schwerbehindertenausweis. - Daniel1988 - 10-27-2009 Hallo an alle !! Es gibt auch ein Buch welches heißt "Behinderung und Ausweis" man bekommt es beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung Westfalen für 13 euro oder kostenlos als pdf Datei unter : http:http://www.bmas.bund.de . Oder Alternativ von mir per MSN oder email! Bei interesse einfach melden !! LG Daniel - Herzdame - 11-09-2009 Ich habe, nachdem ich wieder einigermaßen denken konnte (also ca. 3 Monate nach dem PHT) den Antrag mit meinem Hausarzt zusammen ausgefüllt und eingereicht, 1 Woche später hatte ich den Bescheid: GdB 70+G. Überschallgeschwindigkeit :thumbsup: - Hessisches Amt für Versorgung und Soziales. - Oliver - 01-28-2010 . - agloco - 01-30-2010 Hey, 3 Monate ? Na ihr musst ja motivierte Beamte haben... @oliver Was wurde bei dir denn alles berücksichtigt? Das steht doch in so einem seperatem Schreiben. Mir ist ja mal nach einem Jahr aufgefallen, dass ich auch ein B im Ausweis habe. Hätte man alle Fahrtkosten abrechnen können. 8| Grüße alex - Oliver - 02-01-2010 . - agloco - 02-01-2010 Mh also so ziemlich alles ... bei mir wurde lediglich die ICD Implantation berücksichtigt, daher fragte ich, ob weitere Erkranungen die mit einem GDB unter 50 "besteuert" werden würden, garnicht erst mitgerechnet werden. Andere Frage, holt sich jemand von euch eine Bescheinigung vom Arzt, dass ihr dort wart, um die Fahrtkosten anschliessend absetzen zu können, wenn man ein B im Ausweis hat ? Grüße alex - Daniel1988 - 02-01-2010 Dass ist meines Wissens nicht möglich.... Du hast das " G " und fährst daher von vorne herrein, kostenlos.... Deine Begleitperson, muss ja in deiner nähe sein, sie begleitet dich ja... Und bei einer Kontrolle sagst du einfach , sie gehört zu mir, zeigst deinen ausweis und gut... Ich glaube gekaufte Fahrkasrten bekommt man nicht, oder sehr schwer erstattet. LG Daniel - Canario - 02-02-2010 Hi alex, wie Daniel schon schreibt, fährst du und die Begleitung kostenlos im öffentlichen Nahverkehr, wenn du die entsprechende Wertmarke hast. Hier in Rheinland-Pfalz ist z.B: das Versorgungsamt zuständig. In anderen Bundesländern ggfls. eine andere Behörde. Wenn die Behandlung weiter weg ist, und im Zusammenhang mit einer stationären Aufnahme liegt, stelle ich einen Antrag auf Erstattung bei der KK. Die sonstigen "ärztlichen Autofahrten" setze ich (aG) als besondere Belastungen bei der Einkommenssteuer ab. Hier wird allerdings die zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Also, die vollen Unkosten bekommt man nie heraus ![]() Gruß Canario
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