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- Ilo - 08-13-2009 Hallo Carmen, das wird dauern, bis Du Bescheid bekommst. Bei mir ging es 5 Monate. Ich bekam 60 % mit Merkzeichen G Der Ausweis wird dann erst mal auf 2 Jahre ausgestellt und muss dann verlängert werden. Da werden dann wieder Arztanfragen gestellt. Aber beim jetztigen Antrag wird nicht in Frage gestellt, ob sich Dein Zustand in Kürze wieder bessert.........Ausserdem wissen die schon auch, was es heißt chronisch Herzkrank zu sein. Schwierig wird es nur bei Krankheiten mit den Knochen oder Bandscheiben......denn da kann ja vieles vom Patient Vorgetäuscht werden. Bei einer Verschlechterung kannst Du sicher einen Neuantrag stellen....... RF bekommst Du glaub ich nur bei 100 %, warum B ? Dass Du alle Beschwerden angegeben hast ist völlig richtig. Hab ich auch gemacht - ich hab noch nen Bandscheibenvorfall, der mir derzeit aber kaum Probleme bereitet. Bei 60 % bekomm ich z.B. einen Steuerfreibetrag, KFZ Steuer-Eermäßigung. Mit Merkzeichen G gibt es leider keine Parkerleichterung. Habe aber einen Antrag auf Sondergenehmigung gestellt. Mal sehen. - herzchen1971 - 08-13-2009 Das stimmt nicht mit dem RF, Illy. Ein RF bekommt auch wenn man zb Sehbehindert ist miit mindestens einen Gdb von 60% oder Hörgeschädigte von mindesstens 50% Aber auch ohne das RF kann man wenn man nicht gut finanziell dargestellt ist, eine Gebührenbührenbefreiung bekommen. Ein B könnte Carmen bekommen wenn Sie ständige Begleitung braucht. Ein Ausweiss wird meistens für 2 Jahre genehmigt. Und dann wird es wieder nachgeprüft. Ich aber habe gleich einen unbefristen bekommen. Du siehst also Carmen das es recht unterschiedlich sein kann. ![]() Und es wird der GDB anhand der unterschiedlichen Erkrankungen die du hast und wie diese zusammen aufeinander wirken berechnet. Ich habe circa ein halbes Jahr gewartet auf meinen Ausweiss. Macht dich mal nicht verrückt Carmen bis jetzt hast Du nichts falsche gemacht ![]() Tschüßi, Manuela - Rosa70 - 08-13-2009 Hallo Illy und Manuela, danke für eure Hilfe. Zitat:Ich habe circa ein halbes Jahr gewartet auf meinen Ausweiss.8o Da bin ich mal gespannt,wie lange das bei mir dauert. Die Merkzeichen hat meine Ärztin angekreuzt. G weil ich nicht mehr weit laufen kann.Sie sagte,das dann mein Mann oder die jeweilige Begleitperson z.B. beim Einkaufen nah am Eingang parken kann,damit es für mich leichter ist. B weil ich erstmal nicht allein irgendwo hinkann. Damit mich jemand begleiten kann. LG Carmen - Ilo - 08-14-2009 Das Merkzeichen G bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Dies bedeutet, dass die Gehfähigkeit in etwa der eines einseitig Unterschenkelamputierten entsprechen muß. Diese Voraussetzungen können auch bei entsprechend schweren inneren Leiden (z. B. Herzleiden, Lungenfunktionseinschränkung) sowie hirnorganischen Anfällen oder schweren Störungen der Orientierungsfähigkeit (durch Seh-, Hör- oder geistige Behinderung) vorliegen. zu den Merkzeichen B Mit dem Merkzeichen B wird die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen. Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Voraussetzung ist außerdem, daß der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und zugleich das Merkzeichen G, H oder Gl zusteht. - Ilo - 08-14-2009 Das Merkzeichen RF weist die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach. Dieses Merkzeichen erhalten Menschen, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich nicht teilnehmen können. Außerdem muß der GdB mindestens 80 betragen. Voraussetzung ist zusätzlich, daß auch mit Hilfe von Begleitpersonen und technischen Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Inkontinenzartikeln) eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht möglich ist. Es genügt nicht, daß sich nur die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen - bestimmter Art - verbietet, sondern es muss allgemein unmöglich sein, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen. Außerdem erhalten das Merkzeichen RF Blinde und Sehbehinderte mit einem GdB von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung sowie Hörgeschädigte mit einem GdB von mindestens 50 wegen der Hörbehinderung. Bitte beachten Sie: Bestimmte Personen mit geringem Einkommen können auch ohne Merkzeichen RF von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. - Ilo - 08-14-2009 Schwerbehindertenausweises Vorteile / Nachteile / Antrag 21.01.2009 gelesen bei Novartis Deutschland : Mit Hilfe des Schwerbehindertenausweises sollen einige der durch die Erkrankung und Behandlung entstandenen Nachteile ausgeglichen werden; also nicht etwa nur die Nachteile von Erwerbstätigen. Dieser Ausgleich geschieht durch Vergünstigungen auf mehreren Ebenen und ist nicht zuletzt abhängig von dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB). Vorteile_NachteileZu den Vergünstigungen zählen bei einem Grad der Behinderung von 50 % und mehr: * Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz. * Hilfen zur Erhaltung bzw. Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, z. B. technische Hilfen oder Lohnkostenzuschüsse. * Beschleunigung des Eintritts des Renten- bzw. Pensionsbezuges. * Überstundenbefreiung (Wunsch). * Anspruch auf Zusatzurlaub von fünf Tagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche. * Bevorzugte Abfertigung bei Behörden. * Je nach Höhe des zuerkannten GdB diverse Steuererleichterungen: So kann ein Pauschbetrag jährlich steuermindernd geltend gemacht werden. * Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bäder, Museen etc. * Ab 80 % Behinderung gibt es Freibeträge beim Wohngeld. Davon profitieren vor allem Bezieher von kleinen Renten. * Die Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen kann mit Schwerbehindertenausweis ermäßigt werden. * Die Bahncard kann für die Hälfte des Normalpreises bei mindestens 80 % GdB erworben werden. * Mitgliedsbeiträge in Verbänden und Vereinen (z. B. ADAC) sind häufig reduziert. * Je nach zusätzlichen Merkmalen gibt es Vergünstigungen bei Rundfunk- und Fernsehgebühren, Kfz-Steuer, Freifahrten, Reduzierung der Eintrittspreise. Änderungen des Behinderungsgrades Natürlich kann der Grad der Behinderung im Verlauf der Zeit geändert werden, und zwar nach oben genauso wie nach unten. Bei einer Verschlechterung sollte unverzüglich ein Antrag erfolgen. Im Allgemeinen gilt der Schwerbehindertenausweis für die Dauer von fünf Jahren. Die Gültigkeitsdauer kann dann auf Antrag nach erneuter Prüfung verlängert werden. Übrigens haben nicht nur Deutsche, sondern auch die in Deutschland lebenden Ausländer und Staatenlosen Anspruch auf die im Schwerbehindertengesetz festgelegten Vergünstigungen. Sodele......genug trockene Info...... - herzchen1971 - 08-14-2009 Nun ja jetzt muss Carmen erstmal abwarten bis sie ihren Bescheid hat
- Ilo - 08-14-2009 Genau.........und wie bei allem was mit Ämtern zu tun hat........einfach Geduld haben..........wird schon ! - defi - 08-14-2009 Hallo Carmen Warte mit ![]() Aber habe keine angst. Alles wird schon gut gehen. lG Andy - Rosa70 - 08-14-2009 Mensch Andy,jetzt fehlen mir auch die Worte...... Das ist total lieb von dir.Dankeschön!!!! :baby: :baby: LG Carmen |