Hallo miteinander,
also während der Zeit der Entgeldfortzahlung bekommen Arbeitgeber und Krankenkasse Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vom behandelnden Arzt. Danach bezahlt die KK Krankengeld für längstens 18 Monate. Dabei können Vorerkrankungen dazugezählt werden bzw. bei Hinzutritt von weiteren Diagnosen wird die Zeit meist nicht verlängert. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine Entgeltbescheinigung durch den Arbeitgeber und oft auch noch des Versicherten selbst. Der Nachweis der Krankheitsdauer erfolgt duch den Auszahlschein. Dieser wird üblicherweise 14-tägig vom Arzt ausgestellt, bei schwereren Krankheitsbildern oder Klinikaufenthalten kann aber auch eine längerer Zeitraum bescheinigt werden. Wichtig ist eine lückenlose und pünktliche Einreichung der Auszahlscheine, das sonst die Kasse die Auszahlung versagen kann (Mitwirkungspflicht!)
Im Interesse der KK (und der Versichertengemeinschaft (!) liegt es KG nur so lange wie wirklich nötig zu bezahlen, somit besteht der Wunsch nach möglichst viel Information. Meist bekommen Versicherte eine Einladung zu einem Gespräch mit Sachbearbeiter (krankengeldfallmanager) oder - falls vorhanden mit dem Sozialen Dienst der Kasse (nicht zu verwechseln mit MDK = medizinischer Dienst). Informationen müssen dabei gegeben werden, soweit es für die Beurteilung der Krankheitsdauer wichtig ist. Also ich würde schon mit der Kasse bzw. dem Sachbearbeiter sprechen und versuchen ein Verständnis für die Situation zu erwirken. Das kann auch für den späteren Wiedereingliederungsprozeß nützlich sein. Aber keine verbindlichen Aussagen hinsichtlich des weiteren Krankheitsverlaufs geben. In jedem Fall sehr genau nachfragen und sich alles erklären lassen, dazu sind die Mitarbeiter verpflichtet - auch hinsichtlich des Datenschutz und Mitwirkungspflicht!
Die Einschaltung des MDK bei längerer Krankheit ist üblich. Meist geht es darum zu prüfen ob die Arbeitsunfähigkeit anhält bzw. wie günstig die Prognose für den Eintritt ins Erwerbsleben ist oder obe eine Rehabilitationsmaßnahme empfohlen wird oder ob es in Richtung Rente geht. Bei Unsicherheit oder Streitfällen ist in jedem Fall der Hausarzt der Ansprechpartner oder aber auch entsprechende Beratung von Sozialdiensten, VDK, Schwerbehindertenvertretungen, Gewerkschaft zu empfehlen.
Liebe Grüße und laßt Euch von der Bürokratie nicht kleinkriegen